Die genaue Höhe der Kosten ist abhängig von der individuellen Hilfsbedürftigkeit (Pflegeumfang, Pflegegrad, nächtliche Einsätze, Anzahl der zu betreuenden Personen, usw.) sowie den Sprachkenntnissen der Betreuungskraft.
Bitte beachten Sie die folgende Zusatzkosten:
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Reisekosten ca. alle 2 Monate in Höhe von ca. 250,- €
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doppelter Tagessatz an folgenden Feiertagen: Weihnachten, Neujahr, Ostersonntag und Ostermontag
Bei erLEBE Pflege gibt es keine versteckten kosten.

Zuschüsse für die 24-Stunden Betreuung
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Wer die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst organisiert, durch ein Familienmitglied oder Ehrenamtliche die häusliche Pflege übernehmen (z.B. auch durch die Unterstützung einer polnischen Pflegekraft) kann dafür Pflegegeld beantragen. Sie können Geld- und Sachleistungen kombinieren (z.B. Grundpflege durch eine polnische Pflegekraft und Behandlungspflege über einen ambulanten Pflegedienst). Das Pflegegeld wird dann anteilig ausbezahlt. Entscheidend ist, wie viel Prozent des Höchstbetrages für die Pflegesachleistung im betreffenden Kalendermonat verbraucht wurden. Beispiel: Sie nutzen 70 % des Höchstbeitrages für die Pflegesachleistung und können noch 30 % vom Pflegegeld erhalten.